Rechtsprechung
BSG, 08.10.2020 - B 2 U 116/20 B |
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Volltextveröffentlichungen (3)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
SGG § 202 S. 1; ZPO § 78b
Antrag auf Beiordnung eines Notanwalts - rechtsportal.de
SGG § 202 S. 1; ZPO § 78b
Antrag auf Beiordnung eines Notanwalts - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- SG Lüneburg, 18.04.2019 - S 3 U 24/19
- LSG Niedersachsen-Bremen, 13.05.2020 - L 3 U 50/19
- BSG, 08.10.2020 - B 2 U 116/20 B
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (4)
- BVerwG, 18.04.1991 - 5 ER 611.91
Rechtsmittel
Auszug aus BSG, 08.10.2020 - B 2 U 116/20 B
Nach der Rechtsprechung der obersten Bundesgerichte muss ein Beteiligter, der die Beiordnung eines Notanwalts begehrt, die von ihm zu seiner Vertretung ersuchten Rechtsanwälte namentlich bezeichnen (vgl BVerwG Beschluss vom 18.4.1991 - 5 ER 611/91) und deren Ablehnungsschreiben vorlegen oder sonst glaubhaft machen (vgl BSG Beschlüsse vom 3.3.1997 - 4 BA 155/96 - sowie vom 3.1.2005 - B 9a/9 SB 39/04 B) , wobei die entsprechenden Bemühungen für ein Verfahren jedenfalls für mehr als vier Rechtsanwälte dargelegt werden müssen (siehe BGH Beschluss vom 25.1.2007 - IX ZB 186/06) . - BGH, 25.01.2007 - IX ZB 186/06
Beiordnung eines Notanwalts für das Revisionsverfahren
Auszug aus BSG, 08.10.2020 - B 2 U 116/20 B
Nach der Rechtsprechung der obersten Bundesgerichte muss ein Beteiligter, der die Beiordnung eines Notanwalts begehrt, die von ihm zu seiner Vertretung ersuchten Rechtsanwälte namentlich bezeichnen (vgl BVerwG Beschluss vom 18.4.1991 - 5 ER 611/91) und deren Ablehnungsschreiben vorlegen oder sonst glaubhaft machen (vgl BSG Beschlüsse vom 3.3.1997 - 4 BA 155/96 - sowie vom 3.1.2005 - B 9a/9 SB 39/04 B) , wobei die entsprechenden Bemühungen für ein Verfahren jedenfalls für mehr als vier Rechtsanwälte dargelegt werden müssen (siehe BGH Beschluss vom 25.1.2007 - IX ZB 186/06) . - BSG, 03.03.1997 - 4 BA 155/96
Geltung des Vertretungszwanges vor dem Bundessozialgericht - Beiordnung eines …
Auszug aus BSG, 08.10.2020 - B 2 U 116/20 B
Nach der Rechtsprechung der obersten Bundesgerichte muss ein Beteiligter, der die Beiordnung eines Notanwalts begehrt, die von ihm zu seiner Vertretung ersuchten Rechtsanwälte namentlich bezeichnen (vgl BVerwG Beschluss vom 18.4.1991 - 5 ER 611/91) und deren Ablehnungsschreiben vorlegen oder sonst glaubhaft machen (vgl BSG Beschlüsse vom 3.3.1997 - 4 BA 155/96 - sowie vom 3.1.2005 - B 9a/9 SB 39/04 B) , wobei die entsprechenden Bemühungen für ein Verfahren jedenfalls für mehr als vier Rechtsanwälte dargelegt werden müssen (siehe BGH Beschluss vom 25.1.2007 - IX ZB 186/06) . - BSG, 03.01.2005 - B 9a/9 SB 39/04 B
Fehlende Aussichtslosigkeit der Rechtsverfolgung
Auszug aus BSG, 08.10.2020 - B 2 U 116/20 B
Nach der Rechtsprechung der obersten Bundesgerichte muss ein Beteiligter, der die Beiordnung eines Notanwalts begehrt, die von ihm zu seiner Vertretung ersuchten Rechtsanwälte namentlich bezeichnen (vgl BVerwG Beschluss vom 18.4.1991 - 5 ER 611/91) und deren Ablehnungsschreiben vorlegen oder sonst glaubhaft machen (vgl BSG Beschlüsse vom 3.3.1997 - 4 BA 155/96 - sowie vom 3.1.2005 - B 9a/9 SB 39/04 B) , wobei die entsprechenden Bemühungen für ein Verfahren jedenfalls für mehr als vier Rechtsanwälte dargelegt werden müssen (siehe BGH Beschluss vom 25.1.2007 - IX ZB 186/06) .
- BSG, 06.08.2021 - B 9 SB 8/21 BH
Ablehnung eines Prozesskostenhilfeantrags; Antrag auf Beiordnung eines Notanwalts
Entsprechende Bemühungen müssen für ein Verfahren vor einem obersten Bundesgericht jedenfalls für mehr als vier Rechtsanwälte dargelegt werden (vgl BSG Beschluss vom 8.10.2020 - B 2 U 116/20 B - juris RdNr 2 mwN) .