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   BSG, 08.10.2020 - B 2 U 116/20 B   

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https://dejure.org/2020,32589
BSG, 08.10.2020 - B 2 U 116/20 B (https://dejure.org/2020,32589)
BSG, Entscheidung vom 08.10.2020 - B 2 U 116/20 B (https://dejure.org/2020,32589)
BSG, Entscheidung vom 08. Oktober 2020 - B 2 U 116/20 B (https://dejure.org/2020,32589)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    SGG § 202 S. 1; ZPO § 78b
    Antrag auf Beiordnung eines Notanwalts

  • rechtsportal.de

    SGG § 202 S. 1; ZPO § 78b
    Antrag auf Beiordnung eines Notanwalts

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerwG, 18.04.1991 - 5 ER 611.91

    Rechtsmittel

    Auszug aus BSG, 08.10.2020 - B 2 U 116/20 B
    Nach der Rechtsprechung der obersten Bundesgerichte muss ein Beteiligter, der die Beiordnung eines Notanwalts begehrt, die von ihm zu seiner Vertretung ersuchten Rechtsanwälte namentlich bezeichnen (vgl BVerwG Beschluss vom 18.4.1991 - 5 ER 611/91) und deren Ablehnungsschreiben vorlegen oder sonst glaubhaft machen (vgl BSG Beschlüsse vom 3.3.1997 - 4 BA 155/96 - sowie vom 3.1.2005 - B 9a/9 SB 39/04 B) , wobei die entsprechenden Bemühungen für ein Verfahren jedenfalls für mehr als vier Rechtsanwälte dargelegt werden müssen (siehe BGH Beschluss vom 25.1.2007 - IX ZB 186/06) .
  • BGH, 25.01.2007 - IX ZB 186/06

    Beiordnung eines Notanwalts für das Revisionsverfahren

    Auszug aus BSG, 08.10.2020 - B 2 U 116/20 B
    Nach der Rechtsprechung der obersten Bundesgerichte muss ein Beteiligter, der die Beiordnung eines Notanwalts begehrt, die von ihm zu seiner Vertretung ersuchten Rechtsanwälte namentlich bezeichnen (vgl BVerwG Beschluss vom 18.4.1991 - 5 ER 611/91) und deren Ablehnungsschreiben vorlegen oder sonst glaubhaft machen (vgl BSG Beschlüsse vom 3.3.1997 - 4 BA 155/96 - sowie vom 3.1.2005 - B 9a/9 SB 39/04 B) , wobei die entsprechenden Bemühungen für ein Verfahren jedenfalls für mehr als vier Rechtsanwälte dargelegt werden müssen (siehe BGH Beschluss vom 25.1.2007 - IX ZB 186/06) .
  • BSG, 03.03.1997 - 4 BA 155/96

    Geltung des Vertretungszwanges vor dem Bundessozialgericht - Beiordnung eines

    Auszug aus BSG, 08.10.2020 - B 2 U 116/20 B
    Nach der Rechtsprechung der obersten Bundesgerichte muss ein Beteiligter, der die Beiordnung eines Notanwalts begehrt, die von ihm zu seiner Vertretung ersuchten Rechtsanwälte namentlich bezeichnen (vgl BVerwG Beschluss vom 18.4.1991 - 5 ER 611/91) und deren Ablehnungsschreiben vorlegen oder sonst glaubhaft machen (vgl BSG Beschlüsse vom 3.3.1997 - 4 BA 155/96 - sowie vom 3.1.2005 - B 9a/9 SB 39/04 B) , wobei die entsprechenden Bemühungen für ein Verfahren jedenfalls für mehr als vier Rechtsanwälte dargelegt werden müssen (siehe BGH Beschluss vom 25.1.2007 - IX ZB 186/06) .
  • BSG, 03.01.2005 - B 9a/9 SB 39/04 B

    Fehlende Aussichtslosigkeit der Rechtsverfolgung

    Auszug aus BSG, 08.10.2020 - B 2 U 116/20 B
    Nach der Rechtsprechung der obersten Bundesgerichte muss ein Beteiligter, der die Beiordnung eines Notanwalts begehrt, die von ihm zu seiner Vertretung ersuchten Rechtsanwälte namentlich bezeichnen (vgl BVerwG Beschluss vom 18.4.1991 - 5 ER 611/91) und deren Ablehnungsschreiben vorlegen oder sonst glaubhaft machen (vgl BSG Beschlüsse vom 3.3.1997 - 4 BA 155/96 - sowie vom 3.1.2005 - B 9a/9 SB 39/04 B) , wobei die entsprechenden Bemühungen für ein Verfahren jedenfalls für mehr als vier Rechtsanwälte dargelegt werden müssen (siehe BGH Beschluss vom 25.1.2007 - IX ZB 186/06) .
  • BSG, 06.08.2021 - B 9 SB 8/21 BH

    Ablehnung eines Prozesskostenhilfeantrags; Antrag auf Beiordnung eines Notanwalts

    Entsprechende Bemühungen müssen für ein Verfahren vor einem obersten Bundesgericht jedenfalls für mehr als vier Rechtsanwälte dargelegt werden (vgl BSG Beschluss vom 8.10.2020 - B 2 U 116/20 B - juris RdNr 2 mwN) .
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